Alle Beschlussprozokolle und Berichte des Ministerrats sind zu veröffentlichen. Die Struktur des Ablaufes zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen ist auf allen Ebenen der Legislative klar geregelt und transparent für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Die bis dato bestehende Möglichkeit außerhalb von Begutachtungsverfahren Abänderungsanträge am Begutachtungsverfahren vorbeizuspielen sollte unterbunden bzw. transparent gestaltet werden. Dazu gehört auch eine klare Strukturierung der Stellungnahmen in einer einheitlich vereinbarten Form, die verbindlich für alle Stellungnemenden ist.
MfG
Wolfgang Keck
Von: Wolfgang Keck
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